Antrag: | Lebe, wie du willst: Selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei! |
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Antragsteller*in: | privat |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 14.04.2018, 15:50 |
Ä7 zu L1: Lebe, wie du willst: Selbstbestimmt, gleichberechtigt und frei!
Antragstext
Von Zeile 102 bis 106:
sexuelle Selbstbestimmung ein.
Wir fordern daher die ersatzlose Streichung des §219a StGB (Verbot der "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche). Es kann nicht sein, dass das Bekanntmachen, dass man als Ärzt*in Schwangerschaftsabbrüche durchführt ein Straftatbestand ist.
Daher braucht es eine neue Regelung, die eine professionelle Aufklärung zu Orten der Durchführung, rechtlichen Fragen und medizinischen Aspekten gewährleistet. Ebenso wenig darf es nicht sein, dass Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche
Die Grüne Jugend streitet für ein selbstbestimmtes Leben für alle!
Wir setzen uns für echte Gleichberechtigung und das Recht auf individuelle
Selbstbestimmung ein.
Wir wollen, dass alle frei und selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie
sie sich kleiden, ob und mit wem sie Sex haben, welche Lebensentwürfe sie für
sich wählen, ohne in Armut leben zu müssen und ohne Stigmatisierung ausgesetzt
zu sein.
Körpernormen: Stop commenting my body!
Medien und Gesellschaft vermitteln häufig Körpernormen, die selten der Realität
entsprechen, sondern die im Gegenteil sogar Gesundheitsgefahren darstellen
können. Kindern und Jugendlichen wird schon früh von ihrem Umfeld vermittelt,
welche Körper gesellschaftlich akzeptiert werden, und welche nicht.
Darstellungen von (bild)bearbeiteten Models sind in der Werbung omnipräsent. Mit
unnatürlich schlanken und unerreichbaren Proportionen wird ein ungesundes Bild
als Norm vermittelt. Normale Körperproportionen werden als unakzeptabel
dargestellt. Dies bleibt nicht ohne Folgen. Es führt dazu, dass vor allem junge
Mädchen, aber auch immer öfter geschlechtsunabhängig, schon in der Unterstufe
anfangen, Diäten zu machen, die insbesondere für Heranwachsende gefährlich sind.
Magersucht und psychische Probleme sind ebenso Folgen dieser unrealistischen
Körpernormen.
Die Gesellschaft muss die freie Entfaltung ihre Persönlichkeit, Selbstvertrauen
und Autonomie für alle Kinder und Jugendlichen zum Ziel haben. Diese werden
durch die Symptome des Schlankheitswahns behindert. Es sollte daher Aufgabe von
Politik und Gesellschaft sein, diese negativen Einflüsse zurückzudrängen.
Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz ein ähnliches Modell wie in
Frankreich, bei dem Werbung mit bildbearbeiteten Menschen als solche
gekennzeichnet werden. Dies fördert die Transparenz inwieweit Körpernormen
erreichbar oder überhaupt realistisch sind. Ebenfalls sollte eine frühe
Aufklärung über ungesunde Körpernormen in allen Bereichen gefördert werden.
Vielfalt in die Schulen!
Schulen als Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, Kinder auf das spätere
Leben vorzubereiten und ein möglichst großes Spektrum an Wissen und Kompetenzen
zu vermitteln. Dazu gehört auch, dass Schüler*innen umfassend über vielfältige
und bunte Lebensweisen aufgeklärt werden. Themen wie nicht Cis*Heterosexuelle
Aufklärung sind leider trotzdem selten in Lehrplänen zu finden. Dies kann zu
Unwissen und Voreingenommenheit in der Gesellschaft führen.
Durch eine Verbesserung der Lehrpläne in den Bereichen Biologie (Sexualkunde)
aber auch im Ethik- und Geschichtsunterricht können wir durch die Behandlung von
Themen, wie sexuellen Identitäten, queeren Lebensweisen oder der Geschichte der
queeren Bewegung Vorurteile überwinden und für mehr Akzeptanz in der
Gesellschaft sorgen. Gerade das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
10.10.2017, das besagt, dass die aktuelle Regelung zur Geschlechtseintragung
verfassungswidrig ist, unterstreicht nochmal eindeutig, dass unser Grundgesetz
mehr als zwei Geschlechter kennt. Das Urteil darf aus der Sicht der Grünen
Jugend Rheinland-Pfalz jedoch nicht ausschließlich dazu dienen, die stattliche
Erfassung des Personenstands zu verändern, sondern sollte ein
gesamtgesellschaftliches Umdenken zu Folge haben. Deshalb müssen sexuelle
Vielfalt und Identitäten sowie queere Lebensweisen auch umfasssend in den
Lehrplänen von Rheinland-Pfalz berücksichtigt werden. Die Grüne Jugend
Rheinland-Pfalz fordert daher die Landesregierung, insbesondere das Familien-
und das Bildungsministerium, auf, den Aktionsplan "Rheinland-Pfalz unterm
Regenbogen" gemeinsam mit gesellschaftlichen Initiativen um ein Konzept zur
Vielfaltspädagogik in Schulen zu erweitern. Dieses Konzept soll unter anderem
Maßnahmen enthalten, wie sexuellen Identitäten und Vielfalt sowie queere
Lebensweisen, die über das binäre Geschlechtssystem hinausgehen,
interdisziplinär in den Schulunterricht integriert werden. Außerdem soll das
Konzept regelmäßige Besuche und Workshops von queeren Initiativen in Schulen
fördern und sicherstellen, dass Vertrauenslehrer*innen der Schulen
kontinuierlich für die Themen sexuelle Vielfalt und queere Lebensweisen
sensibilisiert und geschult werden.
Sexarbeit enttabuisieren!
Das 2017 erlassene Prostituiertenschutzgesetz ist nicht Schutz, sondern
Kontrolle und Überwachung. Ziel sei es, Zwangsprostitution zu verhindern. Wer
aber zur Prostitution gezwungen wird kann auch zu einem 30 Minütigen Gespräch
gezwungen werden. Mit der Wiederholungspflicht alle 2 Jahre entwickelt sich ein
Spießrutenlauf, aber auf keinen Fall das nötige Vertrauen für eine tatsächliche
Beratung.
Opfer von Menschenhandel sind tatsächlich häufig angemeldet. Dies erweckt den
Anschein der Legalität, nicht aber den der Verfolgung der Straftat
Menschenhandel. Was auf die Opfer nicht gerade so wirkt als ob ihnen geholfen
wird, sondern eher, dass es rechtens ist.
Die Zwangsanmeldungen mit Ausweis erzeugen häufig Ängste vor einem Outing. Die
Folge: illegales Arbeiten ohne Zugang zu Hilfsangeboten.
Auch eine Körperliche Untersuchung ist Teil der Anmeldung. Die Menschen können
sich also nicht nur nicht aussuchen bei welchem Arzt sie untersucht werden, sie
können, ohne ihren Beruf aufzugeben, dem ganzen auch nicht wiedersprechen und
sind so in dem Zwang einer körperlichen Untersuchung, was definitiv gegen die
Selbstbestimmung geht.
Das Prostitutionsschutzgesetz sorgt für mehr Bürokratie und stößt gerade bei
Sexarbeiter*innen auf Unverständnis.
Vertrauensvolle Beratung kann nur auf freiwilliger Basis angenommen werden. Die
kurze Zeit bei der Anmeldung ist hier weder zeitlich noch vom Konzept her
sinnvoll. Wesentlich hilfreicher wäre eine Unterstützung von Beratungsstellen,
zu der die Betroffenen selbstständig und freiwillig kommen. Ebenso Stellen, die
die Betroffenen kennen und im Notfall auf sie zukommen können. Das Ganze muss
auf Basis von Vertrauen funktionieren und muss folglich fernab von Kontrollen
und Bescheinigungen sein.
Die Bekämpfung von Menschenhandel und sexualisierte Gewalt ist unser Ziel.
Deshalb muss es möglich sein, sich vertrauensvoll an Beratungsstellen, aber auch
staatliche Stellen wenden zu können. Dies ist nicht möglich, wenn Prostitution
tabuisiert und ein Anliegen der Beratung das nachprüfen, ob sich der/die
Sexarbeiter*in strafbar gemacht hat, ist.
Alles in allem führt das Gesetzt nur zu mehr Bürokratie und dadurch vor allem
bei Sexarbeiter*innen mit geringen Deutschkenntnissen zu mehr Unverständnis, als
zu helfen und zu unterstützen.
Daher fordern wir eine größere Unterstützung von Beratungsstellen, unabhängig
von der Anmeldung als Prostituierte. Ebenso wichtig ist es, dass diese Stellen
für alle erreichbar sind. Lokale Stellen, ebenso wie mobile, regelmäßig an
gleichen Plätzen aufzufindende, Hilfestellen sind eine Möglichkeit.
Reproduktive Rechte: Mein Bauch gehört mir!
Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz tritt für das Recht auf körperliche und
sexuelle Selbstbestimmung ein.
Wir fordern daher die ersatzlose Streichung des §219a StGB (Verbot der "Werbung"
für Schwangerschaftsabbrüche). Es kann nicht sein, dass das Bekanntmachen, dass
man als Ärzt*in Schwangerschaftsabbrüche durchführt ein Straftatbestand ist.
Daher braucht es eine neue Regelung, die eine professionelle Aufklärung zu Orten der Durchführung, rechtlichen Fragen und medizinischen Aspekten gewährleistet.
Ebenso wenig darf es nicht sein, dass Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen lassen, gesellschaftlicher Diskreditierung über sich ergehen lassen
müssen.
Queere Rechte
Für die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz sind die Akzeptanz und Gleichstellung von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter und Queer (LSBTIQ) als
Menschenrechte
selbstverständlich. Wir kämpfen für eine offene Gesellschaft, in der LSBTIQ die
gleichen Freiheiten und die gleiche Anerkennung haben. Der Grundsatz der
Gleichheit aller Menschen ist uns wichtig, unabhängig von Alter, Behinderung,
Religion, Herkunft, sexueller oder geschlechtlicher Identität. Deswegen kämpfen
wir für den Abbau von Barrieren in jeder Form und echte Gleichberechtigung für
alle. Nur gemeinsam in Vielfalt können wir den Schatz unserer Gesellschaft
erkennen und für ein friedliches Miteinander einstehen.
Mit dem Beschluss der Ehe für alle, die auf einer Bundesratsinitiative aus dem
Familienministerium von Irene Alt und Anne Spiegel basiert, wurde im vergangenen
Jahr ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht. Mit der Gewährung von
dem Recht auf Ehe für alle wird die Akzeptanz gestärkt und gleiche Rechte
gegeben.
Trotzdem ist es noch ein langer Weg zur Gleichberechtigung. Viele Kleine und
Große Dinge sind einfach noch nicht erreicht.
Das Transsexuellengesetz ist ein großes, chaotisches, schlecht gemachtes Gesetz
und sicher keine tatsächliche Hilfe oder Unterstützung. Durch Schritte wie die
Pflicht eines psychiatrischen Gutachtens um einen medizinischen
Angleichungsprozess anfangen zu können, aber auch nur, um offiziell den Namen
oder das eingetragene Geschlecht ändern zu können, sind Transpersonen gänzlich
dem Wohlwollen der beteiligten Personen ausgesetzt. Genauso steht dies entgegen
dem Recht auf freie Selbstentfaltung und der Annahme, dass alle Menschen über
ihre Geschlechterzugehörigkeit selber bestimmen können.
Ein immer noch verstecktes und unbekanntes Thema ist die Genitaloperation bei
intersexuellen Kindern. Häufig werden schon intersexuelle Säuglinge nicht
medizinisch notwendigen Operationen unterzogen, nur um ihre Genitalien eindeutig
männlich oder weiblich zu formen. Das Ganze passiert nur mit dem Einverständnis
der Eltern, nicht aber dem der Kinder. Dadurch wird das Selbstbestimmungsrecht
klar verletzt.
Solange Menschen nicht klar, mit ausdrücklichem Wunsch einer Genitaloperation
zustimmen, sollten diese Operationen nicht mehr durchgeführt werden.
Deshalb fordern wir die Streichung des Transsexuellengesetzes und der
Ausarbeitung eines neuen, inklusiven und auf den Interessen der Betroffenen
Menschen basierendem Gesetzes. Im Bundesrat hat unsere Ministerin Anne Spiegel
eine Initiative für die dringend notwendige Reform des
Transsexuellengesetzes gestartet. Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits in
der letzten Legislatur einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbstbestimmten
Geschlechtsidentität, das
Selbstbestimmungsgesetz, in den Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf sollte das
bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Zentral ist darin der Respekt
vor der Geschlechtsidentität der Menschen. Das ist ein urliberales Anliegen. Das
Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze.
Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass die Kostenübernahme für
geschlechtsangleichende Maßnahmen weiterhin von der Krankenkasse übernommen
wird.
Auch der Ausbau an Beratungsstellen muss vorangetrieben werden und Pädagogen im
Umgang mit Transsexuellen Kindern geschult werden.
Wenn queere Personen von sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen sind, haben
sie häufig keine oder nur wenig Anlaufstellen. Es ist wichtig, dass es
flächendeckend geschützte und professionelle Unterkünfte oder Anlaufstellen für
queere Menschen gibt. Wir fordern mehr Geld für diese Unterkünfte und
Anlaufstellen, auch in Miteinbezug von queeren Flüchtlingen und ihren Problemen.
Die Dunkelziffer über Straftaten gegen LSBTIQ ist laut Expert*innen hoch. Dies
liegt daran, dass zum einen die Polizei einen homo- oder transphoben Hintergrund
erkennen müssen. Oft werden die Straftaten auch nicht angezeigt, manchmal
fürchten die Betroffenen eine weitere Stigmatisierung. Zudem gelangen viele
Fälle von Gewalt aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität
nicht in die Polizeistatistik des Bundes. Oft kommen sie gar nicht erst zur
Anzeige. Manche Fälle werden in den Polizeidienststellen nicht als homo, bi,
trans*- und interphob erkannt und als anderweitige Delikte fehlinterpretiert. Es
gibt zudem für solche Straftaten keine spezielle Kategorie in den
Polizeistatistiken. In den Statistiken des Bundes tauchen sie nur als "Politisch
motivierte Kriminalität" im Themenfeld "Hasskriminalität", Unterthema "Sexuelle
Orientierung" auf. Um die immer noch bestehende Homo-, Bi-, Trans*- und
Interphobie transparent und strukturell sichtbar zu machen müssen Straftaten, ob
psychischer oder physischer Gewalt, in der polizeilichen Kriminalstatistik
gesondert geführt werden. Diese müssen registriert, dokumentiert sowie
strafrechtlich verfolgt werden. Rheinland-Pfalz muss sich für eine bundesweite
Reform der Kategorisierung in der Polizeistatistik einsetzen. Dies soll im engen
Austausch mit der Polizei mitsamt ihrer wertvollen Erfahrungsbasis geführt
werden um eine zielführende Kooperation zu ermöglichen.
Außerdem muss Artikel 3 im Grundgesetz mit seinem Grundrechtsschutz vor
Diskriminierung ausgeweitet werden. Aktuell umfasst dieser Artikel noch nicht
die „sexuelle Identität“ als Schutzgrund vor Diskriminierung. Das Land Berlin
mit dem grünen Justizsenator Disk Behrendt bereitet zu dieser Erweiterung des
Grundgesetzes gerade eine Initiative im Bundesrat vor. Die Grüne Jugend
Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, eine solche
Bundesratsinitiative zu unterstützen.
Von Zeile 102 bis 106:
sexuelle Selbstbestimmung ein.
Wir fordern daher die ersatzlose Streichung des §219a StGB (Verbot der "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche). Es kann nicht sein, dass das Bekanntmachen, dass man als Ärzt*in Schwangerschaftsabbrüche durchführt ein Straftatbestand ist.
Daher braucht es eine neue Regelung, die eine professionelle Aufklärung zu Orten der Durchführung, rechtlichen Fragen und medizinischen Aspekten gewährleistet. Ebenso wenig darf es nicht sein, dass Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche
Die Grüne Jugend streitet für ein selbstbestimmtes Leben für alle!
Wir setzen uns für echte Gleichberechtigung und das Recht auf individuelle
Selbstbestimmung ein.
Wir wollen, dass alle frei und selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie
sie sich kleiden, ob und mit wem sie Sex haben, welche Lebensentwürfe sie für
sich wählen, ohne in Armut leben zu müssen und ohne Stigmatisierung ausgesetzt
zu sein.
Körpernormen: Stop commenting my body!
Medien und Gesellschaft vermitteln häufig Körpernormen, die selten der Realität
entsprechen, sondern die im Gegenteil sogar Gesundheitsgefahren darstellen
können. Kindern und Jugendlichen wird schon früh von ihrem Umfeld vermittelt,
welche Körper gesellschaftlich akzeptiert werden, und welche nicht.
Darstellungen von (bild)bearbeiteten Models sind in der Werbung omnipräsent. Mit
unnatürlich schlanken und unerreichbaren Proportionen wird ein ungesundes Bild
als Norm vermittelt. Normale Körperproportionen werden als unakzeptabel
dargestellt. Dies bleibt nicht ohne Folgen. Es führt dazu, dass vor allem junge
Mädchen, aber auch immer öfter geschlechtsunabhängig, schon in der Unterstufe
anfangen, Diäten zu machen, die insbesondere für Heranwachsende gefährlich sind.
Magersucht und psychische Probleme sind ebenso Folgen dieser unrealistischen
Körpernormen.
Die Gesellschaft muss die freie Entfaltung ihre Persönlichkeit, Selbstvertrauen
und Autonomie für alle Kinder und Jugendlichen zum Ziel haben. Diese werden
durch die Symptome des Schlankheitswahns behindert. Es sollte daher Aufgabe von
Politik und Gesellschaft sein, diese negativen Einflüsse zurückzudrängen.
Deshalb fordert die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz ein ähnliches Modell wie in
Frankreich, bei dem Werbung mit bildbearbeiteten Menschen als solche
gekennzeichnet werden. Dies fördert die Transparenz inwieweit Körpernormen
erreichbar oder überhaupt realistisch sind. Ebenfalls sollte eine frühe
Aufklärung über ungesunde Körpernormen in allen Bereichen gefördert werden.
Vielfalt in die Schulen!
Schulen als Bildungseinrichtungen haben die Aufgabe, Kinder auf das spätere
Leben vorzubereiten und ein möglichst großes Spektrum an Wissen und Kompetenzen
zu vermitteln. Dazu gehört auch, dass Schüler*innen umfassend über vielfältige
und bunte Lebensweisen aufgeklärt werden. Themen wie nicht Cis*Heterosexuelle
Aufklärung sind leider trotzdem selten in Lehrplänen zu finden. Dies kann zu
Unwissen und Voreingenommenheit in der Gesellschaft führen.
Durch eine Verbesserung der Lehrpläne in den Bereichen Biologie (Sexualkunde)
aber auch im Ethik- und Geschichtsunterricht können wir durch die Behandlung von
Themen, wie sexuellen Identitäten, queeren Lebensweisen oder der Geschichte der
queeren Bewegung Vorurteile überwinden und für mehr Akzeptanz in der
Gesellschaft sorgen. Gerade das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
10.10.2017, das besagt, dass die aktuelle Regelung zur Geschlechtseintragung
verfassungswidrig ist, unterstreicht nochmal eindeutig, dass unser Grundgesetz
mehr als zwei Geschlechter kennt. Das Urteil darf aus der Sicht der Grünen
Jugend Rheinland-Pfalz jedoch nicht ausschließlich dazu dienen, die stattliche
Erfassung des Personenstands zu verändern, sondern sollte ein
gesamtgesellschaftliches Umdenken zu Folge haben. Deshalb müssen sexuelle
Vielfalt und Identitäten sowie queere Lebensweisen auch umfasssend in den
Lehrplänen von Rheinland-Pfalz berücksichtigt werden. Die Grüne Jugend
Rheinland-Pfalz fordert daher die Landesregierung, insbesondere das Familien-
und das Bildungsministerium, auf, den Aktionsplan "Rheinland-Pfalz unterm
Regenbogen" gemeinsam mit gesellschaftlichen Initiativen um ein Konzept zur
Vielfaltspädagogik in Schulen zu erweitern. Dieses Konzept soll unter anderem
Maßnahmen enthalten, wie sexuellen Identitäten und Vielfalt sowie queere
Lebensweisen, die über das binäre Geschlechtssystem hinausgehen,
interdisziplinär in den Schulunterricht integriert werden. Außerdem soll das
Konzept regelmäßige Besuche und Workshops von queeren Initiativen in Schulen
fördern und sicherstellen, dass Vertrauenslehrer*innen der Schulen
kontinuierlich für die Themen sexuelle Vielfalt und queere Lebensweisen
sensibilisiert und geschult werden.
Sexarbeit enttabuisieren!
Das 2017 erlassene Prostituiertenschutzgesetz ist nicht Schutz, sondern
Kontrolle und Überwachung. Ziel sei es, Zwangsprostitution zu verhindern. Wer
aber zur Prostitution gezwungen wird kann auch zu einem 30 Minütigen Gespräch
gezwungen werden. Mit der Wiederholungspflicht alle 2 Jahre entwickelt sich ein
Spießrutenlauf, aber auf keinen Fall das nötige Vertrauen für eine tatsächliche
Beratung.
Opfer von Menschenhandel sind tatsächlich häufig angemeldet. Dies erweckt den
Anschein der Legalität, nicht aber den der Verfolgung der Straftat
Menschenhandel. Was auf die Opfer nicht gerade so wirkt als ob ihnen geholfen
wird, sondern eher, dass es rechtens ist.
Die Zwangsanmeldungen mit Ausweis erzeugen häufig Ängste vor einem Outing. Die
Folge: illegales Arbeiten ohne Zugang zu Hilfsangeboten.
Auch eine Körperliche Untersuchung ist Teil der Anmeldung. Die Menschen können
sich also nicht nur nicht aussuchen bei welchem Arzt sie untersucht werden, sie
können, ohne ihren Beruf aufzugeben, dem ganzen auch nicht wiedersprechen und
sind so in dem Zwang einer körperlichen Untersuchung, was definitiv gegen die
Selbstbestimmung geht.
Das Prostitutionsschutzgesetz sorgt für mehr Bürokratie und stößt gerade bei
Sexarbeiter*innen auf Unverständnis.
Vertrauensvolle Beratung kann nur auf freiwilliger Basis angenommen werden. Die
kurze Zeit bei der Anmeldung ist hier weder zeitlich noch vom Konzept her
sinnvoll. Wesentlich hilfreicher wäre eine Unterstützung von Beratungsstellen,
zu der die Betroffenen selbstständig und freiwillig kommen. Ebenso Stellen, die
die Betroffenen kennen und im Notfall auf sie zukommen können. Das Ganze muss
auf Basis von Vertrauen funktionieren und muss folglich fernab von Kontrollen
und Bescheinigungen sein.
Die Bekämpfung von Menschenhandel und sexualisierte Gewalt ist unser Ziel.
Deshalb muss es möglich sein, sich vertrauensvoll an Beratungsstellen, aber auch
staatliche Stellen wenden zu können. Dies ist nicht möglich, wenn Prostitution
tabuisiert und ein Anliegen der Beratung das nachprüfen, ob sich der/die
Sexarbeiter*in strafbar gemacht hat, ist.
Alles in allem führt das Gesetzt nur zu mehr Bürokratie und dadurch vor allem
bei Sexarbeiter*innen mit geringen Deutschkenntnissen zu mehr Unverständnis, als
zu helfen und zu unterstützen.
Daher fordern wir eine größere Unterstützung von Beratungsstellen, unabhängig
von der Anmeldung als Prostituierte. Ebenso wichtig ist es, dass diese Stellen
für alle erreichbar sind. Lokale Stellen, ebenso wie mobile, regelmäßig an
gleichen Plätzen aufzufindende, Hilfestellen sind eine Möglichkeit.
Reproduktive Rechte: Mein Bauch gehört mir!
Die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz tritt für das Recht auf körperliche und
sexuelle Selbstbestimmung ein.
Wir fordern daher die ersatzlose Streichung des §219a StGB (Verbot der "Werbung"
für Schwangerschaftsabbrüche). Es kann nicht sein, dass das Bekanntmachen, dass
man als Ärzt*in Schwangerschaftsabbrüche durchführt ein Straftatbestand ist.
Daher braucht es eine neue Regelung, die eine professionelle Aufklärung zu Orten der Durchführung, rechtlichen Fragen und medizinischen Aspekten gewährleistet.
Ebenso wenig darf es nicht sein, dass Menschen, die Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen lassen, gesellschaftlicher Diskreditierung über sich ergehen lassen
müssen.
Queere Rechte
Für die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz sind die Akzeptanz und Gleichstellung von
Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter und Queer (LSBTIQ) als
Menschenrechte
selbstverständlich. Wir kämpfen für eine offene Gesellschaft, in der LSBTIQ die
gleichen Freiheiten und die gleiche Anerkennung haben. Der Grundsatz der
Gleichheit aller Menschen ist uns wichtig, unabhängig von Alter, Behinderung,
Religion, Herkunft, sexueller oder geschlechtlicher Identität. Deswegen kämpfen
wir für den Abbau von Barrieren in jeder Form und echte Gleichberechtigung für
alle. Nur gemeinsam in Vielfalt können wir den Schatz unserer Gesellschaft
erkennen und für ein friedliches Miteinander einstehen.
Mit dem Beschluss der Ehe für alle, die auf einer Bundesratsinitiative aus dem
Familienministerium von Irene Alt und Anne Spiegel basiert, wurde im vergangenen
Jahr ein großer Schritt in die richtige Richtung gemacht. Mit der Gewährung von
dem Recht auf Ehe für alle wird die Akzeptanz gestärkt und gleiche Rechte
gegeben.
Trotzdem ist es noch ein langer Weg zur Gleichberechtigung. Viele Kleine und
Große Dinge sind einfach noch nicht erreicht.
Das Transsexuellengesetz ist ein großes, chaotisches, schlecht gemachtes Gesetz
und sicher keine tatsächliche Hilfe oder Unterstützung. Durch Schritte wie die
Pflicht eines psychiatrischen Gutachtens um einen medizinischen
Angleichungsprozess anfangen zu können, aber auch nur, um offiziell den Namen
oder das eingetragene Geschlecht ändern zu können, sind Transpersonen gänzlich
dem Wohlwollen der beteiligten Personen ausgesetzt. Genauso steht dies entgegen
dem Recht auf freie Selbstentfaltung und der Annahme, dass alle Menschen über
ihre Geschlechterzugehörigkeit selber bestimmen können.
Ein immer noch verstecktes und unbekanntes Thema ist die Genitaloperation bei
intersexuellen Kindern. Häufig werden schon intersexuelle Säuglinge nicht
medizinisch notwendigen Operationen unterzogen, nur um ihre Genitalien eindeutig
männlich oder weiblich zu formen. Das Ganze passiert nur mit dem Einverständnis
der Eltern, nicht aber dem der Kinder. Dadurch wird das Selbstbestimmungsrecht
klar verletzt.
Solange Menschen nicht klar, mit ausdrücklichem Wunsch einer Genitaloperation
zustimmen, sollten diese Operationen nicht mehr durchgeführt werden.
Deshalb fordern wir die Streichung des Transsexuellengesetzes und der
Ausarbeitung eines neuen, inklusiven und auf den Interessen der Betroffenen
Menschen basierendem Gesetzes. Im Bundesrat hat unsere Ministerin Anne Spiegel
eine Initiative für die dringend notwendige Reform des
Transsexuellengesetzes gestartet. Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits in
der letzten Legislatur einen Gesetzentwurf zur Anerkennung der selbstbestimmten
Geschlechtsidentität, das
Selbstbestimmungsgesetz, in den Bundestag eingebracht. Dieser Entwurf sollte das
bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Zentral ist darin der Respekt
vor der Geschlechtsidentität der Menschen. Das ist ein urliberales Anliegen. Das
Recht muss für die Menschen da sein, nicht die Menschen für die Gesetze.
Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass die Kostenübernahme für
geschlechtsangleichende Maßnahmen weiterhin von der Krankenkasse übernommen
wird.
Auch der Ausbau an Beratungsstellen muss vorangetrieben werden und Pädagogen im
Umgang mit Transsexuellen Kindern geschult werden.
Wenn queere Personen von sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen sind, haben
sie häufig keine oder nur wenig Anlaufstellen. Es ist wichtig, dass es
flächendeckend geschützte und professionelle Unterkünfte oder Anlaufstellen für
queere Menschen gibt. Wir fordern mehr Geld für diese Unterkünfte und
Anlaufstellen, auch in Miteinbezug von queeren Flüchtlingen und ihren Problemen.
Die Dunkelziffer über Straftaten gegen LSBTIQ ist laut Expert*innen hoch. Dies
liegt daran, dass zum einen die Polizei einen homo- oder transphoben Hintergrund
erkennen müssen. Oft werden die Straftaten auch nicht angezeigt, manchmal
fürchten die Betroffenen eine weitere Stigmatisierung. Zudem gelangen viele
Fälle von Gewalt aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität
nicht in die Polizeistatistik des Bundes. Oft kommen sie gar nicht erst zur
Anzeige. Manche Fälle werden in den Polizeidienststellen nicht als homo, bi,
trans*- und interphob erkannt und als anderweitige Delikte fehlinterpretiert. Es
gibt zudem für solche Straftaten keine spezielle Kategorie in den
Polizeistatistiken. In den Statistiken des Bundes tauchen sie nur als "Politisch
motivierte Kriminalität" im Themenfeld "Hasskriminalität", Unterthema "Sexuelle
Orientierung" auf. Um die immer noch bestehende Homo-, Bi-, Trans*- und
Interphobie transparent und strukturell sichtbar zu machen müssen Straftaten, ob
psychischer oder physischer Gewalt, in der polizeilichen Kriminalstatistik
gesondert geführt werden. Diese müssen registriert, dokumentiert sowie
strafrechtlich verfolgt werden. Rheinland-Pfalz muss sich für eine bundesweite
Reform der Kategorisierung in der Polizeistatistik einsetzen. Dies soll im engen
Austausch mit der Polizei mitsamt ihrer wertvollen Erfahrungsbasis geführt
werden um eine zielführende Kooperation zu ermöglichen.
Außerdem muss Artikel 3 im Grundgesetz mit seinem Grundrechtsschutz vor
Diskriminierung ausgeweitet werden. Aktuell umfasst dieser Artikel noch nicht
die „sexuelle Identität“ als Schutzgrund vor Diskriminierung. Das Land Berlin
mit dem grünen Justizsenator Disk Behrendt bereitet zu dieser Erweiterung des
Grundgesetzes gerade eine Initiative im Bundesrat vor. Die Grüne Jugend
Rheinland-Pfalz fordert die Landesregierung auf, eine solche
Bundesratsinitiative zu unterstützen.
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