Veranstaltung: | 61. Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Beirat (dort beschlossen am: 30.03.2018) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 30.03.2018, 22:52 |
S1: FIT-Antrag
Antragstext
Wir, die Grüne Jugend Rheinland-Pfalz, setzen uns für die Gleichberechtigung
aller Menschen ein. Deshalb wollen wir unsere Satzung so ändern, dass sie nicht
mehr nur zwischen männlich und weiblich unterscheidet, sondern auch alle anderen
Geschlechtsidentitäten berücksichtigt. Alle sollen frei entscheiden können, wie
Sie ihre Geschlecht definieren. Zur Zeit werden vom Frauenstatut nur Frauen
berücksichtigt. Damit aber sowohl Frauen als auch Menschen, die
nicht cis-männlich, also deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt
zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt, eine Entscheidungsfreiheit haben ob
sie sich als männlich oder als weiblich bei Abstimmungen und Wahlen ansehen,
soll das Frauenstatut in ein FIT*-Statut (FIT: Frauen-, Inter-, Trans*-Personen)
geändert werden. Dadurch werden auch Menschen berücksichtigt, die sich ihrem
Geschlecht, welches bei der Geburt zugeordnet wurde, nicht zugehörig fühlen
(Trans) und Menschen bei denen eine somatische Variante der Geschlechtsanlagen
bei der Geburt vorlag (Inter).
Ändere §6 Frauenstatut in Frauen-, Inter-, Trans*-Statut
Ändere §6 §1,1 von "Mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder aller
gewählten
Gremien des Landesverbandes müssen Frauen sein, dies gilt auch für deren
Stellvertreter*innen. Von der Quotierung darf nur aufgrund eines Frauenvotums
abgesehen werden." zu "Mindestens die Hälfte der amtierenden Mitglieder aller
gewählten Gremien des Landesverbandes müssen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen
sein, dies gilt auch für deren Stellvertreter*innen. Von der Quotierung darf nur
auf Grund eines Frauen-, Inter-, Trans*-Votums abgesehen werden.
Ändere §6 §2,1 von "Auf Antrag einer stimmberechtigten Frau beschließen die
anwesenden weiblichen Mitglieder, ob sie ein Frauenforum abhalten wollen." zu
"Auf Antrag einer stimmberechtigten Frauen-, Inter-, Trans*-Person beschließen
die anwesenden Frauen-, Inter-, Trans*-Personen, ob sie ein Frauen-, Inter-,
Trans*-Forum abhalten wollen.“
Ändere §6 §2,2 von "Auf dem Frauenforum können die Frauen ein Frauenvotum
beschließen, was nach Ende des Frauenforums den gesamten Kongress mitgeteilt
wird." zu "Auf dem Frauen-, Inter-, Trans*-Forum können die Frauen-, Inter-,
Trans*-Personen ein Frauen-, Inter-, Trans*-Votum beschließen, was nach Ende des
Frauen-, Inter-, Trans*-Votums dem gesamten Kongress mitgeteilt wird.
Ändere §6 §2,3 von "Auf Antrag einer stimmberechtigten Frau wird in der gesamten
Landesmitgliederversammlung vor der Gesamtabstimmung zu einem bestimmten Antrag
ein Frauenvotum beschlossen." zu "Auf Antrag einer stimmberechtigten Frauen-,
Inter-, Trans*-Person wird in der gesamten Landesmitgliederversammlung vor der
Gesamtabstimmung zu einem bestimmten Antrag ein Frauen-, Inter-, Trans*-Votum
beschlossen."
Ändere §2,4 von " Bei Fragen, die das Selbstbestimmungsrecht berühren oder von
denen Frauen besonders betroffen sind, wird auf Antrag von 5 Prozent der
anwesenden stimmberechtigten Frauen abgestimmt, ob vor der Abstimmung eine
gesonderte Abstimmung unter den Frauen stattfinden soll. Sollten die
Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Frauen ein Vetorecht mit
aufschiebender Wirkung. Die zur Abstimmung stehenden Fragen werden zur
weitergehenden Beratung an die Basis verwiesen. Dieses Verfahren soll
gewährleisten, dass Fragen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen berühren,
stärker in die GJ-RLP hineingetragen werden. Die Anträge werden auf die nächste
LMV verwiesen." zu "Bei Fragen, die das Selbstbestimmungsrecht berühren oder von
denen Personen betroffen sind, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt
zugewiesenen Geschlecht nicht übereinstimmt, oder von denen Frauen und oder
Interpersonen und oder Transpersonen betroffen sind, wird auf Antrag von 5% der
anwesenden stimmberechigten Frauen-, Inter-, Trans-* Personen oder, im Falle des
Zutreffens des Themas auf lediglich Inter- oder Transpersonen nur Inter- oder
Transpersonen, abgestimmt, ob vor der Abstimmung eine gesonderte Abstimmung
unter den Frauen- und oder Inter- und oder Trans*-Personen stattfinden soll.
Sofern die Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Frauen-,
Inter-, Trans*-Personen ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Die zur
Abstimmung stehenden Fragen werden zur weitergehenden Beratung an die Basis
verwiesen. Dieses Verfahren soll gewährleisten, dass Fragen, die das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen-, Inter-, Trans*-Personen berühren, stärker in
die GJ-RLP hineingetragen werden. Die Anträge werden auf die nächste LMV
verwiesen.
Ändere §6 §3,1 von "Die Tagungsleitung muss paritätisch besetzt werden. Die
Diskussionsleitung übernimmt abwechselnd ein weibliches bzw. nicht weibliches
Tagungsleitungsmitglied" zu „Die Tagungsleitung muss paritätisch besetzt werden.
Die Diskussionsleitung übernimmt abwechselnd eine Frauen-, Inter-, Trans*-Person
bzw. nicht Frauen-, Inter-, Trans*-Person der Tagungsleitungsmitglieder."
Ändere §6 §3,2 von "Die Tagungsleitung hat bei der Diskussionsleitung ein
Verfahren zu wählen, das das Recht von Frauen auf die Hälfte der Redezeit
gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelisten, wobei nach
dem letzten Beitrag einer der Listen nur auf Antrag die Diskussion weitergeführt
wird." zu "Die Tagungsleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu
wählen, das das Recht von Frauen-, Inter-, Trans*-Personen auf die Hälfte der
Redezeit gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelisten,
wobei nach dem letzten Beitrag einer der Listen nur auf Antrag die Diskussion
weitergeführt wird. "
Ändere §6 §4,1 von "Die GJ-RLP fördert auch als Arbeitgeberin die
Gleichstellung. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden
sie bei gleicher Qualifikation solange bevorzugt eingestellt, bis die Parität
erreicht ist." zu "Die GJ-RLP fördert auch als Arbeitgeberin die Gleichstellung.
In Bereichen, in denen Frauen-, Inter-, Trans*-Personen unterrepräsentiert sind,
werden sie bei gleicher Qualifikation solange bevorzugt eingestellt, bis die
Parität erreicht ist."
Ändere §6 §5 von "Frauen und Männer mit Kindern" zu "Menschen mit Kindern"
Streiche §6 §7 "Als weiblich (Frau) gilt jede Person, die sich als weiblich
definiert bzw. empfindet."
Füge hinzu §6 §7 "Als Frauen-, Inter-, Trans*-Person gilt jede Person, die nicht
cis-männlich ist, also alle Personen die sich als weiblich identifizieren,
Intersexuell sind und oder sich nicht mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen
Geschlecht identifizieren.”
Ändere §8,4 von "beschließt und ändert die Satzung, die Geschäftsordnung, die
Schiedsordnung, die Finanzordnung und ggf. das Frauenstatut und das
Zeitungsstatut." zu "beschließt und ändert die Satzung, die Geschäftsordnung,
die Schiedsordnung, die Finanzordnung und ggf. das Frauen-, Inter-, Trans*-
Statut und das Zeitungsstatut."
Ändere §9,2 von "Der Landesvorstand setzt sich aus zwei gleichberechtigten
Sprecher*innen, darunter mindestens eine Frau, einer/m Schatzmeister*in, einer/m
politischen/m Geschäftsführer*in und zwei Beisitzer*innen zusammen. Die Wahl des
Landesvorstandes erfolgt mit Ausnahme der beiden Sprecher*innen entsprechend dem
Frauenstatut. Die Frauenplätze sind bis zum letztmöglichen Wahltermin der
Amtszeit freizuhalten. Der geschäftsführende Vorstand (bestehend aus den
Sprecher*innen, Schatzmeister*in sowie politischer/m Geschäftsführer*in) muss
gemäß Frauenstatut quotiert sein und ist jeweils einzeln zeichnungsberechtigt"
zu "Der Landesvorstand setzt sich aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen,
darunter mindestens eine Frauen-, Inter-, Trans*-Person, einer*M
Schatzmeister*in, einer*M politischen/m Geschäftsführer*in und zwei
Beisitzer*innen zusammen. Die Wahl des Landesvorstandes erfolgt mit Ausnahme der
beiden Sprecher*innen entsprechend dem Frauen-, Inter-, Trans*-Statut. Die
Frauen-, Inter-, Trans*-Plätze sind bis zum letztmöglichen Wahltermin der
Amtszeit freizuhalten. Der geschäftsführende Vorstand (bestehend aus den
Sprecher*innen, Schatzmeister*in sowie politischer/m Geschäftsführer*in) muss
gemäß Frauen-, Inter-, Trans*-Statut quotiert sein und ist jeweils einzeln
zeichnungsberechtigt."
Ändere §10,3 von "Die Wahl des Beirates erfolgt entsprechend dem Frauenstatut."
zu "Die Wahl des Beirates erfolgt entsprechend dem Frauen-, Inter-, Trans*-
Statut."
Änderungsanträge
- Ä1 (LGS, Angenommen)
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